Vorbereitung: Von Arbeitsamt bis Training

Eine so große und umfangreiche Reise wie meine USA-Durchquerung erfordert leider auch einiges an bürokratischer Vorbereitung. Als Arbeitnehmer hat man letztendlich zwei Optionen: Entweder legt man seinen gesamten Jahresurlaub zusammen, um möglichst lange weit weg zu fahren – oder man gibt seinen Beruf komplett auf und hat so viel Zeit, wie man möchte (bzw. sich leisten kann). Da ich eh noch studieren wollte, habe ich mir für letztere Option entschieden, die aber auch deutlich mehr Bürokratie mit sich bringt.

Arbeitslos

Ich hatte das Glück, dass ich nicht direkt kündigen, sondern einfach nur meinen Vertrag auslaufen lassen musste. Dennoch ist man dann als Arbeitnehmer verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend (nicht arbeitslos!) zu melden – das habe ich pünktlich am 31.12. online getan, da mein Vertrag am 31.03. auslief. Meldet man sich nicht rechtzeitig, kann es zu Sperrzeiten kommen. Anschließend wurde ich etwa drei Wochen später von der Arbeitsagentur angerufen, die noch ein paar Details zu meinem Lebenslauf wissen wollte. Einen Termin bei einem Berater habe ich, im Gegenteil zu einer vorherigen Arbeitssuchend-Meldung, nicht direkt bekommen, dafür aber zwei Jobangebote, auf die ich mich bewerben sollte. Auf der Jobbörse konnte ich meinem zuständigen Berater aber online erklären, dass ich ein Studium anstrebe. Antwort: Ich solle die Jobangebote eher als Information sehen.

Kurz vor dem tatsächlichen Auslaufen meines Vertrages habe ich mich dann noch einmal persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet. Da ich mich vorher bereits online den Antrag auf Arbeitslosengeld gekämpft hatte, wurde ich innerhalb von zwei Minuten am Empfang verarztet und konnte wieder gehen. Erst jetzt soll ein Termin per Post kommen – mal sehen, ob das noch vor der Reise etwas wird. Ansonsten wäre der nächste Schritt, dass ich mich am Tag der Abreise wieder abmelde, da ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Das geht mittlerweile auch online. Entsprechend habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Tour und bin auch nicht über das Amt sozialversichert. Nach der Rückkehr melde ich mich einfach wieder zurück und habe ab dann auch wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Update 02.04.: Mittlerweile kam Post von der Arbeitsagentur – gefühlte 30 Seiten Formulare. Es würden noch Nachweise fehlen und ich hätte mich zu spät arbeitssuchend gemeldet. Letzteres muss ein Missverständnis sein. Ein großer Umschlag mit Nachweisen und Erklärungsversuch ging jetzt bereits zurück – mal abwarten, was jetzt passiert. Das blöde: Ich bin, solange mein Antrag auf Arbeitslosengeld noch nicht genehmigt wurde, auch nicht sozial- und damit krankenversichert.

Update 11.04.: Jetzt ging alles ganz schnell. Sonntags kam die SMS der Arbeitsagentur mit dem Hinweis auf einen Termin, am Montag war auch schon die Post im Kasten, dass doch alles genehmigt wurde. Im Termin war ich sehr offen und habe der netten Beraterin von meinem Vorhaben erzählt. Ich werde jetzt automatisch zum Abflug abgemeldet und muss mich nur nach Ankunft kurz wieder anmelden – dann habe ich auch wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Krankenversicherung

Für die Reise brauche ich natürlich eine ordentliche Auslands-Krankenversicherung. Da ich auf diesem Gebiet auch nicht so erfahren bin, hat mir Google zuerst einmal vor allem einen Vergleich über aktuelle Krankenversicherungen für lange Reisen geliefert. Am Ende ist es bei mir die Allianz geworden, da hier auch mein Rad als Sportgepäck und mein Gepäck an sich mitversichert sind, daneben würde ein Rücktransport auch dann erfolgen, wenn er medizinisch sinnvoll ist (andere Versicherungen machen das erst, wenn es medizinisch notwendig ist).

Da ich, wie im Punkt zur Arbeitslosigkeit beschrieben, während meiner Tour nicht arbeitslos und somit auch nicht krankenversichert bin, gibt es eine Zwickmühle: Laut Gesetz ist man bei Erstwohnsitz in Deutschland immer dazu verpflichtet, krankenversichert zu sein – ich müsste mich also theoretisch während meiner Tour zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung noch einmal in Deutschland versichern, obwohl ich hier nie etwas in Anspruch nehmen könnte. Hilfe verschafft eine Ausnahme der Versicherungspflicht, die im §5.1, Punkt 13 SGB geregelt ist: Hat man eine anderweitige Versicherung, ist man von der Versicherung ausgenommen.

Bei der TK, bei der ich hier in Deutschland versichert bin, war das auch auf Anfrage kein Problem. Ich musste lediglich meinen Nachweis über die Auslandskrankenversicherung vorlegen, den Ab- und Anmeldung übernimmt die TK. Ich muss zugeben: Dass es so einfach und unkompliziert ist, hätte ich nicht gedacht.

Training

Da ich dank des milden Winters allgemein noch in einem guten Trainingszustand war, habe ich keine speziellen Trainingseinheiten absolviert. Ich habe lediglich darauf geachtet, ab dem Jahreswechsel nur noch mit dem Trek zu trainieren – das war ja schon einmal ein erhöhter Schwierigkeitsgrad. Mit der zunehmenden Erweiterung des Rades um Schutzbleche oder Gepäckträger wurde der Rollwiderstand entsprechend immer schwerer. Mit den ersten sonnigen Frühlingstagen habe ich dann aber doch noch mal aufs Canyon umgeschwenkt und direkt gemerkt, dass das erschwerte Training sich schon etwas auszahlt.

Über Ostern habe ich dann noch eine Test-Tour absolviert, um das Fahren mit so viel Gepäck auszuprobieren. Und kurz vor Start ging es dann mit Philipp noch 21 Mal auf den Hermann – ein letztes Bergtraining sozusagen.

Noch ein wichtiger Hinweis

Die von mir beschriebenen Fälle und Abwicklungen sind alle aus meiner eigenen Erfahrung geschildert. Es kann immer sein, dass die Prozesse je nach Amt, Krankenkasse und letztendlich auch je nach Sachbearbeiter anders ablaufen.